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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Konstruktionsarbeiten

1. Vertragsinhalt
Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf Grund dieser AGB. Die Anwendung der Einkaufsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens der Firma KTS. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Diese gelten somit auch für künftige Geschäftsbeziehungen, wenn auch nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Spätestens durch die Entgegennahme gelten diese als angenommen. Alle darüber hinaus gehenden Abweichungen bedürfen der schriftlichen Festlegung.

2. Angebote
Angebote sind unverbindlich soweit nicht alle zur Auftragserfüllung vorliegenden Informationen seitens des Kunden vorliegen.

3. Liefertermin
Der Liefertermin bedarf der schriftlichen Form.

4. Standard-Dienstleistungen
Zusammenstellung als normgerechte Zeichnung geplottetModelle der Einzelteile als Datei für CAM-System und Archivierung im I-DEAS IGES-FormatStückliste als Microsoft-Excel-Datei zur Normalienbestellung und ArchivierungNormteile wie Schrauben, Stifte usw. werden nicht dargestellt; sind jedoch in Zusammenstellung und Stückliste aufgeführt.

5. Modelle
Modelle werden in I-DEAS fertig modelliert und als Vollkörpermodell (Solid) im I-DEAS bzw. IGES-Format geliefert

6. Optionale Dienstleistungen
Einzelteile als normgerechte Zeichnung geplottet mit Bemaßung nach DIN IS0
Nacharbeiten am Modell, z. B.Erstellen von TrennungskantenAnbringen von EntformungsschrägenFlächenreparaturenNeuerstellungenÄnderungen an Modell oder Spritzgiessform nach Auftragserteilungsind optional und werden nach Aufwand berechnet

7. Vergütung
Die Leistungen werden der vertraglichen Festsetzung nach Festpreis oder Zeitaufwand vergütet. Festpreis und vereinbarte Stundensätze verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

8. Zahlungsbedingungen
Bei Festpreisvereinbarung sind auf den Festpreis a conto-Zahlungen zu leisten, fällig am 1. und 15. eines jeden Monats. Die Höhe der monatlichen a conto-Zahlung richtet sich nach dem Leistungsfortschritt. Abweichungen hiervon bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Diese Abschlagszahlung wird mit den a conto-Zahlungen verrechnet.

9. Zahlungsziele
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 21 Tagen rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma KTS. berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden EZB-Diskontsatz, mindestens jedoch 7% p. a. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Firma KTS. kann jederzeit Zahlung Zug ums Zug verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Forderung der Firma KTS. ansonsten gefährdet erscheint. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche der Firma KTS. aufzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann.

10. Geheimhaltung
Die Firma KTS. ist zur absoluten Geheimhaltung verpflichet.

11. Gewährleistung
Die Konstruktionsunterlagen sind vom Kunden innerhalb einer Woche nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Ist ein Mangel festzustellen, so muss der Kunde der Firma KTS. die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Erst nach zwei fruchtlosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde Gewährleistungsrechte bis zur Höhe des Honorars geltend machen. Für die unter HGB § 377 fallenden Geschäfte gilt die vorstehende Regelung auch für verdeckte Mängel, selbst wenn diese sich bei der Fertigung der Werke, die durch die Konstruktions- oder Planungsunterlagen hergestellt werden, ergeben. Schadenersatz hat die Firma KTS. jedoch lediglich für solche Mängel zu leisten, die dem Werk unmittelbar anhaften, während der Ersatz des mittelbaren Schadens und der Ersatz von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen ist, es sei denn, der Firma KTS. oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

12. Eigentumsvorbehalt
Die Firma KTS. behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Entwicklungs-, Planungs- und Konstruktionsunterlagen sowie Modellen, auch nach der Abnahme, bis zur vollständigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung vor. Der Kunde darf die gelieferten Entwicklungs-, Planungs- und Konstruktionsunterlagen nur im normalen Geschäftsverkehr veräußern und mit dem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Außerdem hat er die Verpflichtung, seinem Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt und unsere Rechte, besonders bei Pfändungen unverzüglich mitzuteilen.

13. Erfüllungsort, Lieferungen und Gefahrenübergang
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuwied.
Mit der Bereitstellung am vereinbarten Lieferort geht die Gefahr auf den Kunden über. Unvorhersehbare, unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse befreien die Firma KTS. von der Lieferpflicht oder im Falle der Unmöglichkeit voll. Die Firma KTS. wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten.

14. Unternehmerpfandrecht
Der Firma KTS. steht wegen der vertraglichen Forderungen, sie sich aus der von ihr zu besorgenden Herstellung eines Werkes ergeben, ein Pfandrecht an den vom Auftragnehmer hergestellten oder veränderten Entwicklungs-, Planungs- und Konstruktionsunterlagen sowie Modellen des Kunden zu. Das Pfandrecht besteht auch dann, wenn diese Sachen in Besitz des Kunden geblieben sind.

15. Allgemeines
Auskünfte über Anwendung, technische Beratung und sonstige Angaben außerhalb dieser Urkunde erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig oder undurchführbar erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit nicht berührt. In einem solchen Falle sind die Parteien verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die insbesondere das, was die Vertragsparteien gewollt haben, mit der weitestgehenden Annäherung erreicht. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke herausstellen sollte.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Neuwied, 2003-04-01

 

 

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